Ioannis Moraitis: Steuertricks für Immobilienbesitzer: Das sind die besten Tipps

Sparen als Immobilienbesitzer: Tipps von Immobilienexperte Ioannis Moraitis

Wer sich in der glücklichen Lage befindet, eine Immobilie sein Eigen zu nennen, hat in der heutigen Zeit viele Vorteile, sagt auch Ioannis Moraitis: Man ist unabhängig von der Willkür der Vermieter bei der Vergabe der Wohnung und muss sich nicht über permanent steigende Mieten ärgern. Andererseits müssen Immobilieneigentümer die vielen laufenden Kosten vollständig selbst tragen. Im Folgenden schauen wir uns daher an, wie sich diese mit Steuertricks vergünstigen lassen. 

Ioannis Moraitis – Handwerker- und Haushaltsleistungen richtig von der Steuer absetzen

Haben Sie sich vor geraumer Zeit zum Erwerb einer Immobilie entschieden oder sind schon länger Besitzer Ihrer eigenen vier Wände? Dafür sind Sie zunächst zu beglückwünschen, da Sie dadurch unabhängig von ständigen Mietsteigerungen geworden sind, eine hervorragende Altersabsicherung generieren und außerdem in Ihr eigenes Vermögen investieren.

Auf der anderen Seite haben Sie als Immobilieneigentümer laufende Kosten, die gedeckt werden wollen. Dazu gehören zum Beispiel Rücklagen für die Instandhaltung, Gelder für den Schornsteinfeger, Gebühren für die Müllentsorgung sowie Straßenreinigung und viele weitere.

Den Staat an Handwerker- oder Haushaltsleistungen beteiligen

Umso wichtiger ist es deshalb für Sie, über die besten Steuertricks Bescheid zu wissen. Der Berliner Immobilienexperte Ioannis Moraitis kennt sich mit dieser Thematik bestens aus: „Ich bin immer wieder verwundert, wie viel Geld Haus- oder Wohnungseigentümer verschenken, weil sie den Staat beispielsweise an Handwerker- oder Haushaltsleistungen nicht beteiligen.“

Eigentümer dürfen 20% der Handwerkerkosten und maximal 1200 Euro im Jahr steuerlich geltend machen, jedoch nur in Bezug auf Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten – das Material bleibt außen vor. Bei Haushaltsleistungen sind es für Minijobber ebenfalls 20% bei  maximal 510 Euro, bei sozialversicherungspflichtigen Hilfskräften sogar bis zu 4000 Euro jährlich.

So sparen Eigentümer schon beim Kauf und der Vermietung des Objekts

„Im Grunde genommen sollten Immobilienbesitzer aber nicht erst bei diesen Leistungen ansetzen, denn sie können unter Umständen schon beim Kauf eines Objekts Steuern sparen“, so Ioannis Moraitis. Gemeint ist damit die Möglichkeit, die Grunderwerbssteuer bei der Anschaffung zu minimieren, wofür allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllt sein müssen. So entfällt etwa die Grunderwerbssteuer, wenn der Käufer mit dem Verkäufer verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Ebenfalls ist diese Steuer nicht zu zahlen, wenn zwischen dem Veräußerer und Erwerber des Objekts ein Verwandtschaftsverhältnis in gerader Linie besteht.

Ioannis Moraitis macht additiv auf eine weniger bekannte Opportunität aufmerksam: „Die Grunderwerbssteuer lässt sich darüber hinaus reduzieren, indem bewegliche Sachen wie Gartengeräte oder eine Einbauküche ausgeklammert werden. Das muss dann aber schon im Notarvertrag entsprechend festgehalten werden.“

Auch für Vermieter, also Nichtselbstbewohner, hat Moraitis einen Tipp: „Machen Sie Ihre laufenden Kosten und die AFA steuerlich geltend. Übersteigen diese Posten zusammen mit den Zinsen Ihre Mieteinnahmen, sinkt unmittelbar Ihr zu versteuerndes Einkommen.“

Vorteile von Schenkungen und Tipps für Wohneigentümergemeinschaften

Zwei weitere Tipps beziehen sich auf die Eigentumsübertragung an Immobilien und Mitglieder einer WEG bzw. Wohneigentümergemeinschaft. Bei der ersten Kategorie lassen sich Steuern sparen, indem eine Immobilie nicht, wie rechtlich oder per Testament vorgesehen, vererbt, sondern vor dem Ableben verschenkt wird.

„Es gibt in Deutschland zwar die Regelung, dass Immobilien mit einem Wert von unter 400.000 Euro steuerfrei vererbt werden können. Jedoch kann eine frühzeitige Schenkung trotzdem Sinn ergeben, damit die Nachkommen später auch für das wertvolle Resterbe keine Steuern zahlen müssen“, so Ioannis Moraitis.

In Bezug auf Wohneigentümergemeinschaften rät der Unternehmer dagegen, vor allem Arbeiten an der Wohnanlage steuerlich geltend zu machen. Dafür sei notwendig, dass die WEG den Auftrag erteile und eine kostenmäßige Beteiligung stattgefunden habe. Laut Moraitis lässt sich auf diesem Wege beispielsweise bei Wartungen des Aufzuges, der Heizung oder auch bei der Beauftragung eines Hausmeister kräftig sparen.